Steuerliche Neuerungen ab 2025

Das Jahr 2025 bringt einige Neuerungen mit sich. Mit den ersten Schritten zur Einführung der elektronischen Rechnung steht einiges an Arbeit für die Unternehmen ins Haus. Empfänger von Arbeitseinkommen dürfen sich voraussichtlich auf entlastende Anpassungen beim Steuertarif sowie eine Erhöhung des Kindergeldes freuen. Zu begrüßen sind auch weitere Vereinfachungen bei der Steuerfreiheit für kleinere Photovoltaikanlagen sowie bei der Umsatzsteuer. Detaillierte Information entnehmen Sie der Mandanteninformation zum Jahresende 2024:

 

Mandanteninfo zum Jahresende 2024